Kinder- und Jugendlichen die Möglichkeit einzuräumen selbstbestimmt (in gesellschaftlicher Mitverantwortung) die Initiative zu übernehmen um Angebote zu erstellen die sich auch in Geselligkeit, Spiel und Erholung auszeichnen ist ein Wesenszug der ehrenamtlichen selbstverwalteten Jugendarbeit und deshalb auch im §11 SGB VIII festgehalten.
Dabei entstehen Angebote für Junge Menschen die an ihre Interessen anknüpfen und von ihnen mitbestimmt und mitgestaltet werden.
Junge Menschen übernehmen hierbei oftmals viel Verantwortung, gestalten in Eigeninitiative und direkter Motivation das Angebot, und setzen sich gegenüber der Kommune über großes jugendpolitisches Engagement für etwas ein.
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