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Wirtschaftliche Jugendhilfe
Als wirtschaftliche Jugendhilfe wird die Gesamtheit der Leistungen, die Jugendlichen zur Erziehung, Bildung und Entwicklung gewährt werden, bezeichnet.
Unsere Aufgaben
Wir sind zuständig für die finanzielle Abwicklung folgender Leistungen der Jugendhilfe:
Pflegegelder (Vollzeit- und Tagespflege)
Kosten für teil- und vollstationäre Jugendhilfemaßnahmen
Kindergarten-, Kindertagheim-, Kinderkrippen- und Schülerhortbeiträge
Versorgung in Notsituationen
Kosten für sozialpädagogische Familienhilfe
Gemeinsame Wohnformen für Mütter/Väter und Kinder
Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung
Eingliederungshilfe für seelisch Behinderte (ambulant, teil- und vollstationär)
Hilfe für junge Volljährige
Inobhutnahmen (Schutz von Kindern und Jugendlichen)
Kostenersatz
Einkommens- und Vermögensprüfung
Festsetzung der öffentlich-rechtlichen Kostenbeiträge
Überleitung von Ansprüchen
Einzug von Kostenersätzen
Bedarfsermittlung
Die Ermittlung des erzieherischen u. sozialpädagogischen Bedarfs erfolgt durch folgende Stellen:
Hinweis: Sie können die Formulare am Bildschirm ausfüllen und für Archivierungszwecke mit Inhalt abspeichern. Die Formulare müssen dennoch ausgedruckt und handschriftlich unterschrieben werden.
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