„Schulsozialarbeit ist die kontinuierliche Tätigkeit sozialpädagogischer Fachkräfte an der Schule in Zusammenarbeit mit Lehrkräften mit dem Ziel, Schüler*innen in ihrer individuellen, sozialen und schulischen Entwicklung zu fördern, Bildungsbenachteiligung zu vermeiden und abzubauen, Eltern und Lehrer*innen bei der Erziehung zu beraten und bei Konflikten im Einzelfall zu helfen.“
Im SGB VIII § 13a ist formuliert, dass „Schulsozialarbeit sozialpädagogische Angebote umfasst, die jungen Menschen am Ort Schule zur Verfügung gestellt werden.“
Schulsozialarbeit ist ein Angebot der Kinder- und Jugendhilfe am Ort der Schule. Die Schule setzt zusammen mit Fachkräften der Schulsozialarbeit ein Zeichen dafür, dass neben der Wissensvermittlung im Unterricht auch weitere lebensweltliche Angelegenheiten der Schüler Berücksichtigung finden. Über den Ort der Schule hinaus sind Kontakte zu Eltern, weiteren Akteuren im Gemeinwesen und im Sozialraum der Schüler*innen unerlässlich. Präventive Arbeit und die Gestaltung der Schule als „Lebens- und Lernwelt“ ist dabei handlungsleitend.
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