Sitemap | Kontakt aufnehmen | Top 10 | Empfehlung per E-Mail versenden | Abonnieren | Drucken

Diese Seite bewerten: 1 2 3 4 5 Vielen Dank! (60 Bewertung(en):  Summe 179,  Ø 3,  % 59 Maximum 5)

Grundstücksverkehr

Agrarstrukturverbesserungsgesetz (ASVG)

Unsere Aufgaben
Das Landwirtschaftsamt ist zuständige Behörde für das Agrarstrukturverbesserungsgesetz.
Im Rahmen dieses Gesetzes sind Verkäufe von land- und forstwirtschaftlichen Grundstücken ab einer bestimmten Größe genehmigungspflichtig bzw. Verpachtungen ab einer bestimmten Größe anzeigepflichtig, um wirtschaftliche und funktionsfähige Flächen zu erhalten.
Wir informieren zu den Voraussetzungen zur Genehmigungs- bzw. Anzeigepflicht. Wir nehmen die entsprechenden Anträge bzw. Anzeigen entgegen und bearbeiten diese.

Kommentare (0)

Es können folgende HTML Formatierungen verwendet werden: <b> <i> <u>

Kommentare abonnieren