Wer dauerhaft in Deutschland lebt und bestimmte Voraussetzungen erfüllt, kann auf Antrag die deutsche Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung erwerben.
Einen Einbürgerungsanspruch hat in der Regel, wer:
Erfülle ich die Voraussetzungen?
Auf der Seite "Wege zur Einbürgerung" der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration können Sie mit wenigen Klicks prüfen, ob Sie die wichtigsten Voraussetzungen für den Erhalt des deutschen Passes erfüllen:
Quick Check - unverbindliche Prüfung der Voraussetzungen
Entsprechende Einbürgerungsanträge finden Sie unter der Rubrik Formulare auf dieser Seite. Sie können Sie außerdem bei der Einbürgerungsbehörde im Landratsamt Göppingen und beim Rathaus Ihres Wohnortes erhalten.
Der vollständig ausgefüllte und unterschriebene Antrag ist
über das Rathaus Ihres Wohnsitzes einzureichen.
Dem Einbürgerungsantrag sind Unterlagen beizulegen. Eine Übersicht der vorzulegenden Unterlagen erhalten Sie mit dem
Merkblatt "Einbürgerung – Benötigte Unterlagen". Bitte beachten Sie dabei, dass alle Unterlagen grundsätzlich bei den Akten der Behörde verbleiben. Deshalb sollten Sie keine Original-Unterlagen, sondern beglaubigte Abschriften oder Kopien einreichen. In Zweifelsfällen kann die Vorlage eines Originalnachweises jederzeit verlangt werden.
Ausländische Urkunden müssen grundsätzlich mit einer Apostille oder einem Legalisationsvermerk versehen sein. Die beglaubigten Abschriften/Ablichtungen sind mit einer amtlichen Übersetzung eines öffentlich bestellten und beeidigten Urkundenübersetzers oder Dolmetschers vorzulegen. Eine Ausnahme gilt für Internationale Urkunden, diese benötigen keine Übersetzung und keine Apostille/Legalisation.
Von sonstigen fremdsprachigen Unterlagen wird außer der beglaubigten Abschriften/Ablichtungen auch eine deutsche Übersetzung (amtliche Übersetzung eines öffentlich bestellten und beeidigten Urkundenübersetzers oder Dolmetschers) benötigt.
Weitere Auskünfte erhalten Sie unter der Rubrik
Kontaktpersonen der Abteilung Ordnung und besonderes Polizeirecht.
Die Bearbeitungsdauer von Einbürgerungsanträgen beträgt derzeit mindestens 14 Monate ab Antragseingang. Sie werden durch die Einbürgerungsstelle schriftlich kontaktiert. Wir bitten Sie von telefonischen Rückfragen nur in dringenden Fällen Gebrauch zu machen, ansonsten darauf zu verzichten.
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