Das Gewerberecht dient in erster Linie der Gefahrenabwehr und legt fest, in welchem Gewerbezweig eine Erlaubnis notwendig ist. Im Rahmen der Erlaubniserteilung wird die gewerberechtliche Zuverlässigkeit überprüft.
Für die Gewerbeanmeldung, -ummeldung und -abmeldung sind ausschließlich die Gemeinde- bzw. Stadtverwaltungen zuständig, in denen das Gewerbe ausgeübt wird.
Für bestimmte Tätigkeiten (Schaustellungen von Personen, Aufstellen von Gewinnspielgeräten, Pfandleiher, Versteigerer) sind daneben Erlaubnisse erforderlich, die ebenfalls von der jeweils zuständigen Stadt/Gemeinde/Verwaltungsverband erteilt werden.
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