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Güterkraftverkehr

Beim Güterkraftverkehr handelt es sich um die geschäftsmäßige und entgeltliche Beförderung von Gütern mit Kraftfahrzeugen, deren zulässiges Gesamtgewicht einschließlich Anhänger höher als 3,5 Tonnen ist. Der gewerbliche Güterkraftverkehr ist erlaubnispflichtig.
Grenzüberschreitende Transporte mit Fahrzeugen oder Zugfahrzeug-Anhänger-Kombinationen sind bereits ab einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 2,5 Tonnen erlaubnispflichtig.

Werkverkehr

Der Werkverkehr zählt nicht zum gewerblichen Güterverkehr und ist deshalb erlaubnisfrei.
Unternehmer sind jedoch verpflichtet ihr Unternehmen vor Beginn der ersten Beförderung beim Bundesamt für Logistik und Mobilität anzumelden, wenn sie Werkverkehr mit Lastkraftwagen, Zügen (LKW und Anhänger) und Sattelkraftfahrzeugen durchführen, deren zulässiges Gesamtgewicht 3,5 t übersteigt.
Bundesamt für Logistik und Mobilität

Postfach 100743, 70006 Stuttgart oder
Schloßstraße 49, 70174 Stuttgart
Telefon: +49 711 615557-0
Fax: +49 711 615557-88

Gewerblicher Güterkraftverkehr

Die Durchführung gewerblichen Güterkraftverkehrs bedarf einer Gemeinschaftslizenz (Stand Februar 2026).

Die Gemeinschaftslizenz ist sowohl bei innerdeutschen wie auch bei EU-weiten Transporten erforderlich.

Die Güterkraftverkehrsgenehmigung wird nur bei finanzieller Leistungsfähigkeit, persönlicher Zuverlässigkeit und fachlicher Eignung erteilt.
 
Hinweis:
In der Vergangenheit wurden auch nationale Erlaubnisse für den innerdeutschen Güterkraftverkehr erteilt. Diese bleiben bis zum Ablauf ihrer regulären Befristung weiterhin gültig.
Bisher unbefristete nationale Erlaubnisse bleiben bis zum Ablauf des 27. Februars 2036 gültig.

Soll nach Ablauf der Befristung weiterhin Güterkraftverkehr betrieben werden, so ist rechtzeitig vor Fristablauf eine Gemeinschaftslizenz beim zuständigen Straßenverkehrsamt zu beantragen.

Fahrerbescheinigungen
Wenn der Fahrer Angehöriger eines Staates ist, der nicht Mitglied der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraumes ist, sind bei Transporten Fahrerbescheinigungen für den gewerblichen Güterkraftverkehr im Rahmen der Gemeinschaftslizenz mitzuführen.
Ein entsprechender Antrag auf Erteilung einer Fahrerbescheinigung kann für die im Kreis Göppingen ansässigen Unternehmen beim Straßenverkehrsamt eingereicht werden.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Erteilung einer Güterkraftverkehrsgenehmigung/Gemeinschaftslizenz
  • Fachkundenachweis der IHK für die zur Führung der Geschäfte bestellte Person
  • Eigenkapitalbescheinigung, ggf. mit Zusatzbescheinigung, ausgestellt und beglaubigt vom Steuerberater
  • Einverständniserklärung des Antragstellers für die Weitergabe der Antragsunterlagen zur Anhörung der gesetzlich bestimmten Anhörstellen
  • Fahrzeugliste
  • Unbedenklichkeitsbescheinigungen der Betriebssitzgemeinde, der Träger der Sozialversicherung (Krankenkasse) und der Berufsgenossenschaft sowie die Bescheinigung in Steuersachen des Finanzamtes
  • Führungszeugnis (Behördenauskunft/Belegart 0), Gewerbezentralregisterauszug (Behördenauskunft/Belegart 9) für den/die Geschäftsführer und den Verkehrsleiter, bei einer Gesellschaft für die vertretungsberechtigten Organe wie die Gesellschafter und die Geschäftsführer, bei einer Genossenschaft für den Vorstand (Führungszeugnis und Gewerbezentralregisterauszug sind beim Bürgermeisteramt der Wohnsitzgemeinde bzw. der Betriebssitzgemeinde zu beantragen)
  • Auszug aus dem Handels- oder Genossenschaftsregister (beglaubigte Abschrift), sofern eine entsprechende Eintragung besteht
  • Auskunft des Kraftfahrt-Bundesamtes aus dem Fahreignungsregister in Flensburg für den/die Geschäftsführer und den Verkehrsleiter
  • Arbeitsvertrag des Verkehrsleiters

Formulare und Merkblätter

Hinweis: Sie können diese Formulare am Bildschirm ausfüllen und für Ihre persönliche Archivierung mit Inhalt abspeichern. Das Formular muss dennoch ausgedruckt und handschriftlich unterschrieben werden.

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