Beim Güterkraftverkehr handelt es sich um die geschäftsmäßige und entgeltliche Beförderung von Gütern mit Kraftfahrzeugen, deren zulässiges Gesamtgewicht einschließlich Anhänger höher als 3,5 Tonnen ist. Der gewerbliche Güterkraftverkehr ist erlaubnispflichtig.
Grenzüberschreitende Transporte mit Fahrzeugen oder Zugfahrzeug-Anhänger-Kombinationen sind bereits ab einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 2,5 Tonnen erlaubnispflichtig.
Der Werkverkehr zählt nicht zum gewerblichen Güterverkehr und ist deshalb erlaubnisfrei.
Unternehmer sind jedoch verpflichtet ihr Unternehmen vor Beginn der ersten Beförderung beim Bundesamt für Logistik und Mobilität anzumelden, wenn sie Werkverkehr mit Lastkraftwagen, Zügen (LKW und Anhänger) und Sattelkraftfahrzeugen durchführen, deren zulässiges Gesamtgewicht 3,5 t übersteigt.
Bundesamt für Logistik und Mobilität
Postfach 100743, 70006 Stuttgart oder
Schloßstraße 49, 70174 Stuttgart
Telefon: +49 711 615557-0
Fax: +49 711 615557-88
Die Durchführung gewerblichen Güterkraftverkehrs bedarf einer Gemeinschaftslizenz (Stand Februar 2026).
Die Gemeinschaftslizenz ist sowohl bei innerdeutschen wie auch bei EU-weiten Transporten erforderlich.
Die Güterkraftverkehrsgenehmigung wird nur bei finanzieller Leistungsfähigkeit, persönlicher Zuverlässigkeit und fachlicher Eignung erteilt.
Hinweis:
In der Vergangenheit wurden auch nationale Erlaubnisse für den innerdeutschen Güterkraftverkehr erteilt. Diese bleiben bis zum Ablauf ihrer regulären Befristung weiterhin gültig.
Bisher unbefristete nationale Erlaubnisse bleiben bis zum Ablauf des 27. Februars 2036 gültig.
Soll nach Ablauf der Befristung weiterhin Güterkraftverkehr betrieben werden, so ist rechtzeitig vor Fristablauf eine Gemeinschaftslizenz beim zuständigen Straßenverkehrsamt zu beantragen.
Wenn der Fahrer Angehöriger eines Staates ist, der nicht Mitglied der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraumes ist, sind bei Transporten Fahrerbescheinigungen für den gewerblichen Güterkraftverkehr im Rahmen der Gemeinschaftslizenz mitzuführen.
Ein entsprechender Antrag auf Erteilung einer Fahrerbescheinigung kann für die im Kreis Göppingen ansässigen Unternehmen beim Straßenverkehrsamt eingereicht werden.
Hinweis: Sie können diese Formulare am Bildschirm ausfüllen und für Ihre persönliche Archivierung mit Inhalt abspeichern. Das Formular muss dennoch ausgedruckt und handschriftlich unterschrieben werden.
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