Die Abgeordneten des Landtags von Baden-Württemberg werden nach einem Verfahren gewählt, das die Persönlichkeitswahl mit den Grundsätzen der Verhältniswahl verbindet. Es gelten die Wahlrechtsgrundsätze der allgemeinen, freien, gleichen, unmittelbaren und geheimen Wahl. Der Landkreis Göppingen ist bei der Landtagswahl in die beiden Wahlkreise 10 Göppingen und 11 Geislingen eingeteilt.
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