Die Bürgermeisterin bzw. der Bürgermeister ist Vorsitzende(r) des Gemeinderates und Leiter(in) der Gemeindeverwaltung. Sie bzw. er vertritt die Gemeinde, bereitet die Sitzungen des Gemeinderates und gegebenenfalls der Ausschüsse vor und vollzieht die Beschlüsse.
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