Die Landesregierung hat am 28. September 2011 nach § 5 des Volksabstimmungsgesetzes den 27. November 2011 als Abstimmungstag für die Volksabstimmung über das S 21-Kündigungsgesetz bestimmt. Ausschließlicher Gegenstand der Volksabstimmung ist die vom Landtag abgelehnte Gesetzesvorlage der Landesregierung "Gesetz über die Ausübung von Kündigungsrechten bei den vertraglichen Vereinbarungen für das Bahnprojekt Stuttgart 21 (S 21-Kündigungsgesetz)". Die abstimmenden Bürgerinnen und Bürger des Landes treten dabei an die Stelle des Landtags.
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