Am 10.12.2024 wurde der Kreishaushalt für das Haushaltsjahr 2025 mit einem Kreisumlage-Hebesatz von 36,0 vom Kreistag beschlossen.
Das Regierungspräsidium Stuttgart hat mit Erlass vom 10.04.2025 die Gesetzmäßigkeit der Haushaltssatzung 2025 bestätigt.
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