Bitte senden Sie Ihren ausgefüllten Antrag per E-Mail, Post oder Fax an das Straßenverkehrsamt.
Alternativ können Sie den Antrag auch persönlich während der Öffnungszeiten abgeben.
Zu dem Antrag gehören auch notwendige weitere Unterlagen wie zum Beispiel Verkehrszeichenplan, Lageplan, Fotos oder Skizzen, die Sie auf Verlangen der genehmigenden Behörde vorlegen müssen.
Außerdem muss der Verantwortliche für den Vollzug der beantragten straßenverkehrsrechtlichen Maßnahmen die Fachkenntnisse nach dem "Merkblatt über die Rahmenbedingungen für erforderliche Fachkenntnisse zur Verkehrssicherung an Arbeitsstellen an Straßen" (MVAS 99) nachweisen. Bei Antragstellung ist der MVAS 99-Nachweis mit einzureichen.
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