Diese Angaben beziehen sich auf den Regelfall. Bei größeren Maßnahmen können die Angaben aufgrund der Beteiligung von anderen Behörden und Organisationen (z.B. Rettungsleitstelle, Busunternehmen etc.) abweichen.
Außerdem muss der Verantwortliche für den Vollzug der beantragten straßenverkehrsrechtlichen Maßnahmen die Fachkenntnisse nach dem "Merkblatt über die Rahmenbedingungen für erforderliche Fachkenntnisse zur Verkehrssicherung an Arbeitsstellen an Straßen" (
MVAS 99) nachweisen. Bei Antragsstellung ist der MVAS 99-Nachweis mit einzureichen.
Sind Bundes-, Landes- oder Kreisstraßen von Baumaßnahmen betroffen, ist vor Beginn der Arbeiten mit dem gemeinsamen
Straßenbauamt der Landkreise Göppingen und Esslingen ein Nutzungsvertrag abzuschließen.
Für die Mitbenutzung einer Gemeindestraße ist das jeweilige Bürgermeisteramt zuständig.
Der Antrag bezieht sich nur auf die Erteilung einer verkehrsrechtlichen Anordnung. Für die Beschaffung der benötigten Verkehrszeichen etc. ist der Antragsteller verantwortlich.
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