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Veranstaltungen im öffentlichen Straßenraum

Veranstaltungen, für die Straßen mehr als verkehrsüblich in Anspruch genommen werden, bedürfen einer Erlaubnis nach § 29 StVO. Dies betrifft z. B. Volkswanderungen, Radtouristikfahrten, Straßenfeste, Umzüge, Motorsport etc.

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