Rate this page:
12345Thank you!
(56 Vote(s):
Sum 181,
Ø 3.2,
% 64
Maximum 5)
Veranstaltungen im öffentlichen Straßenraum
Veranstaltungen, für die Straßen mehr als verkehrsüblich in Anspruch genommen werden, bedürfen einer Erlaubnis nach § 29 StVO. Dies betrifft z. B. Volkswanderungen, Radtouristikfahrten, Straßenfeste, Umzüge, Motorsport etc.
Antragstellung
Der Antrag wird über das Bürgermeisteramt gestellt. Für die Veranstaltung muss zudem ein ausreichender Versicherungsschutz bestehen.
Comments (0)