E-Scooter in Ludwigsburg

E-Scooter sind aus dem Stadtbild nicht mehr wegzudenken. Sie bieten eine flexible Möglichkeit, kurze Strecken schnell und bequem zurückzulegen.
Damit sie sicher und rücksichtsvoll genutzt werden, gelten bestimmte Verkehrsregeln.

Hier erfahren Sie, worauf Sie bei der Nutzung von E-Scootern in Ludwigsburg achten sollten und wie Sie die Fahrzeuge der Sharing-Anbieter nutzen können.

Infos zum Fahren mit dem E-Scooter

Wo darf ich mit dem E-Scooter fahren?

  • E-Scooter müssen vorhandene Radverkehrsflächen nutzen. Dazu gehören Radwege, Radfahrstreifen und Schutzstreifen. Sind keine solchen Flächen vorhanden, muss auf der Fahrbahn gefahren werden
  • Wie für Fahrräder gilt für E-Scooter-Fahrende die Ausnahme zum Befahren des Markt- und Rathausplatzes, sofern keine Märkte oder andere Veranstaltungen stattfinden.
  • Das Fahren auf Gehwegen und in Fußgängerzonen ist grundsätzlich nicht erlaubt.

Welche Regeln gelten für die Nutzung von E-Scootern?

  • Für E-Scooter besteht eine Versicherungspflicht. Die Versicherung wird durch ein Versicherungskennzeichen nachgewiesen.
  • E-Scooter sind durch die Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) geregelt und werden im Straßenverkehr größtenteils wie Fahrräder behandelt.
  • Mit E-Scootern darf nur alleine gefahren werden. Die Mitnahme weiterer Personen ist nicht erlaubt.
  • Eine Helmpflicht besteht nicht. Aus Sicherheitsgründen wird jedoch empfohlen, beim Fahren einen Helm zu tragen.

Don’t drink and drive!

Für E-Scooter gelten dieselben Alkoholgrenzen beim Autofahren. Verstöße können Bußgelder, Punkte im Fahreignungsregister und weitere rechtliche Folgen nach sich ziehen.
 

Ab wieviel Jahren darf ich damit fahren?

E-Scooter dürfen ab einem Alter von 14 Jahren gefahren werden.

Kann ich E-Scooter im ÖPNV mitnehmen?

E-Scooter dürfen in VVS-Verkehrsmitteln zu bestimmten Zeiten kostenlos mitgenommen werden. Zusammengeklappte E-Scooter gelten als Sache und können grundsätzlich zu jeder Zeit kostenfrei mitgenommen werden. Nicht zusammengeklappte oder nicht zusammenklappbare E-Scooter werden mit Fahrrädern gleichgestellt.
Für die Mitnahme in Bus und Bahn gelten die Bestimmungen der Fahrradmitnahme, wie z. B. max. Länge 2 Meter, max. Gewicht 40 kg, zeitweise Ausschlusszeiten oder die zeitweise kostenpflichtige Mitnahme in der S-Bahn und den Zügen des Nahverkehrs.
Eine kostenfreie Mitnahme in Bussen ist montags bis freitags ab 18:30 Uhr möglich, an Samstagen, Sonn- und Feiertagen rund um die Uhr.

Wichtiger Hinweis zur Mitnahme im Bus: In der Regel können bis zu zwei E-Scooter oder Fahrräder pro Bus mitgenommen werden. Dabei ist zu beachten, dass die E-Scooter während der Fahrt festzuhalten oder sicher zu verstauen sind, damit bei unerwartetem Bremsen keine Fahrgäste gefährdet werden. E-Scooter sind im Stehplatzbereich der 2. Bustür unterzubringen, wobei Rollstuhlfahrer und Personen mit Kinderwagen Vorrang haben. Im Zweifelsfall entscheidet der Busfahrer, ob und wie viele E-Scooter mitgenommen werden dürfen.
 

Weitere Informationen können auf der Seite des VVS abgerufen werden. 

E-Scooter-Sharing

Das E-Scooter-Sharing erweitert das Mobilitätsangebot in Ludwigsburg um eine flexible und unkomplizierte Möglichkeit für kurze Wege. Als Ergänzung zu Bus und Bahn sowie dem Fuß- und Radverkehr unterstützt es eine vernetzte Mobilität.

Bild: ZEUS Scooters GmbH
Bild: Dott
Bild: TIER Mobility SE

Wie kann ich die E-Scooter ausleihen?

Um einen E-Scooter freizuschalten, muss die entsprechende App des Anbieters installiert werden, mit der dann der gewünschte E-Scooter ausgewählt und gestartet werden kann.

Dott:

ZEUS:

Wo kann ich die E-Scooter ausleihen?

Die E-Scooter werden nach dem Free-Floating-Prinzip betrieben und können innerhalb des zulässigen Geschäftsgebiets flexibel ausgeliehen und abgestellt werden.

Zusätzlich hat die Stadt feste Abstellflächen, sogenannte „E-Scooter-Hubs“, eingerichtet, zum Beispiel am Bahnhof, an der Wilhelm-Galerie und am Marstall-Center. Für das Abstellen der E-Scooter an diesen Hubs erhalten Nutzer einen Bonus.

Eine Karte in der App zeigt die Standorte freier E-Scooter an, die ausgeliehen werden können. Anschließend kann der E-Scooter per App freischalten werden.

Was kostet das Ausleihen?

Für die Fahrt fällt in der Regel eine feste Gebühr für den Ausleihvorgang sowie eine Minutenpauschale für die Fahrzeit an.
Die genauen Preise können den Apps der jeweiligen Anbieter entnommen werden.

Ab wie viel Jahren darf ich einen E-Scooter ausleihen?

Die Altersgrenze zum Ausleihen wird von den Sharing-Anbietern festgelegt. In der Regel liegt sie bei 18 Jahren.

Wo kann ich den E-Scooter wieder abstellen?

  • Eine genaue Übersicht ist in der Karte des Geschäftsgebiets mit Fahr- und Abstellverbotszonen (PDF, 2,7 MB) zu finden. Diese ist in den jeweiligen Apps der Anbieter hinterlegt.
  • Abstellen können Nutzer die E-Scooter an den E-Scooter-Hubs oder anderen empfohlenen Abstellflächen. Auch in den Stadtteilen gibt es mittlerweile mehrere E-Scooter-Hubs.
  • Auch ein freies Abstellen ist möglich. Dabei muss beachtet werden, dass der E-Scooter keine anderen Verkehrsteilnehmer behindert und eine freizuhaltende Gehwegbreite von zwei Metern eingehalten werden.
  • Auch das Abstellen in Grünflächen ist verboten.
  • Grundsätzlich gilt aber vor allem das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme.

An wen kann ich mich bei weiteren Fragen wenden?

Für Rückfragen und Beschwerden haben die Anbieter Kontakte, die rund um die Uhr erreichbar sind:

Die Stadt Ludwigsburg hat die Rubrik „E-Scooter“ in die Mängelmelder-App integriert. Sollte eine Beschwerde eingehen, so wird die Stadtverwaltung informiert und leitet diese an den entsprechenden Anbieter weiter.

Bei Fragen zu den E-Scootern in Ludwigsburg wenden Sie sich bitte an: emobilitaet@ludwigsburg.de

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