Häufig gestellte Fragen zum Baugebiet Sonnenberg Süd-West

Ist eine Einliegerwohnung (ELW) zulässig?

In einem Einfamilienhaus oder in einer Doppelhaushälfte ist eine Einliegerwohnung als eine zusätzliche, untergeordnete Wohneinheit zulässig. Sie ist räumlich abgetrennt, verfügt über einen eigenen Zugang, Küche und Bad. Bei Einzelhäusern („freistehendes Einfamilienhaus“) und Doppelhaushälften sind pro Wohnung mindestens 2 Stellplätze nachzuweisen. Bei 2 Wohnungen (eine Wohnung und eine ELW) sind 3 Stellplätze nachzuweisen. „Gefangene“ (das heißt nicht direkt, immer frei anfahrbar) Stellplätze können angerechnet werden.

Ist Dachbegrünung bei Nutzung von PV-Modulen Pflicht?

Wenn das komplette Dach mit PV-Modulen belegt wird, kann man auf die festgesetzte Dachbegrünung verzichten?
In diesem Fall erfolgt eine Einzelfallprüfung. Eine Nutzung von Verbundsystemen ist zu empfehlen.

Wie sieht die Abstimmung der Eigentümer von Doppelhaushälften aus?

Was muss bei einem Doppelhaus mit dem Eigentümer der anderen Hälfte abgestimmt werden?
Müssen beide Hälften spiegelbildlich gebaut werden oder können die Hälften im Grundriss voneinander abweichen?
Gibt es Erfahrungswerte, wie solche Abstimmungen zwischen den beiden Parteien ablaufen?

Generell sollten beide Doppelhaushälften vom äußeren Erscheinungsbild ähnlich aussehen, dürfen aber im Detail abweichen. So sollten zum Beispiel die Gebäudehöhen oder Fassadenfarben ähnlich sein. Details (zum Beispiel Fensterformen, Türen, etc.) müssen nicht gleich sein.

Die Doppelhaushälften müssen nicht spiegelbildlich sein. Aber durch den Grundstückszuschnitt ergeben sich ähnliche Anforderungen an die Grundstruktur (zum Beispiel für Eingänge). Durch eine gemeinsame Planung und Bauausführung könnten Kosten gespart werden.

Falls die beiden Parteien zustimmen, können Kontaktdaten im Vorfeld durch die Stadt ausgetauscht beziehungsweise weitergegeben werden.

Ist ein zurückgesetztes Geschoss in einer 3. Ebene möglich?

In der Planzeichenerklärung wären 2 Vollgeschosse möglich. Ist dann auch kein zurückgesetztes Geschoss in einer 3. Ebene wie in der Anschlussbebauung möglich?
Es sind 2 Vollgeschosse und ein Dach-/Staffelgeschoss, das keine Vollgeschoss sein darf, zulässig. Die Gebäudehöhe von maximal 9 m darf dabei nicht überschritten werden.

Wie hoch sind die Kosten der Hausanschlüsse (zum Beispiel Wasser, Strom, Internet)?

Informationen rund ums Thema Hausanschluss finden Sie auf der Internetseite der SWLB, im Downloadbereich.

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