Sanierungsgebiet „Östliche Innenstadt“: Ludwigsburg stellt die Weichen für ein zukunftsfähiges Quartier
Mit dem Beschluss des Gemeinderats im Juni 2026 ist das Sanierungsgebiet „Östliche Innenstadt“ offiziell auf den Weg gebracht worden. Das rund elf Hektar große Gebiet in der Ludwigsburger Innenstadt soll in den kommenden Jahren umfassend städtebaulich aufgewertet und fit für die Zukunft gemacht werden.
Ziel der Stadt ist es, den Bereich zu einem attraktiven, leistungsfähigen und lebenswerten Quartier weiterzuentwickeln. Geplant ist unter anderem die energetische Modernisierung des Gebäudebestands, die Aufwertung der Innenhöfe und Maßnahmen zur Stärkung des Wohnens. Darüber hinaus soll die Aufenthaltsqualität im öffentlichen Raum verbessert, bestehende Geschäftslagen gestärkt und die Rahmenbedingungen für den Einzelhandel weiterentwickelt werden. Auch die Neuordnung von Parkierungsmöglichkeiten sowie der Ausbau sicherer und attraktiver Fuß- und Radwege gehören zu den Schwerpunkten der Sanierung.
Ein wesentlicher Baustein des Sanierungskonzepts ist der Klimaschutz. Durch energetische Gebäudesanierungen, den Einsatz moderner Heizsysteme sowie den verstärkten Ausbau erneuerbarer Energien sollen Energieverbrauch und CO₂-Emissionen deutlich gesenkt werden. Gleichzeitig sollen langfristig die Betriebs- und Energiekosten für Eigentümerinnen, Eigentümer, Bewohnerinnen und Bewohner reduziert werden. Eine quartiersbezogene Planung, etwa beim Ausbau von Fernwärme oder Photovoltaik, soll dabei Synergien schaffen und eine nachhaltige Energieversorgung ermöglichen. Die Maßnahmen leisten zugleich einen Beitrag zum Ziel der Stadt, bis 2035 Klimaneutralität zu erreichen.
Für Eigentümerinnen und Eigentümer innerhalb des Sanierungsgebiets bringt die Ausweisung besondere Regelungen mit sich. Viele bauliche Veränderungen sowie bestimmte Grundstücksgeschäfte sind künftig genehmigungspflichtig. Die Genehmigungspflicht stellt sicher, dass alle Maßnahmen mit den Sanierungszielen übereinstimmen und nicht durch unpassende Veränderungen erschwert werden. Gleichzeitig eröffnet das Sanierungsgebiet Chancen: Unter bestimmten Voraussetzungen können Modernisierungsmaßnahmen durch Förderprogramme oder steuerliche Vergünstigungen unterstützt werden. Damit sollen private Investitionen angeregt und die Entwicklung des Quartiers nachhaltig gefördert werden.
Derzeit laufen die Vorbereitungen für die Aufnahme in ein Städtebauförderprogramm. Bereits vor der offiziellen Aufnahme in ein Förderprogramm haben Eigentümerinnen und Eigentümer unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, Sanierungsmaßnahmen steuerlich geltend zu machen. Gerne beraten wir Sie zu den Voraussetzungen und Möglichkeiten der steuerlichen Abschreibung sowie zum weiteren Vorgehen.
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