Fertigstellungsanzeige von Aufgrabungen im öffentlichen Straßenraum
Hiermit wird angezeigt, dass die Wiederherstellung der Aufgrabung abgeschlossen ist. Gegenüber der Stadt Sindelfingen wird für die Aufgrabung im öffentlichen Raum nach BGB § 633 ff. 5 Jahre Garantie vom Antragsteller gewährleistet. Dies gilt ab dem Zeitpunkt der Fertigstellungsanzeige.
Zuständige Stelle
Stadtverwaltung Sindelfingen
Tiefbauamt
Abteilung Straßen- und Brückenbau
Abteilung Straßen- und Brückenbau Rathausplatz 1 71069 Sindelfingen
Tel.: 07031 94 524
Fax.: 07031 94 573
Leistungsdetails
Voraussetzungen
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Verfahrensablauf
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Fristen
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Erforderliche Unterlagen
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Kosten
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Bearbeitungsdauer
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Hinweise
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Vertiefende Informationen
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Rechtsgrundlage
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Freigabevermerk
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