Dienstleistungen

Fertigstellungsanzeige von Aufgrabungen im öffentlichen Straßenraum

Hiermit wird angezeigt, dass die Wiederherstellung der Aufgrabung abgeschlossen ist. Gegenüber der Stadt Sindelfingen wird für die Aufgrabung im öffentlichen Raum nach BGB § 633 ff. 5 Jahre Garantie vom Antragsteller gewährleistet. Dies gilt ab dem Zeitpunkt der Fertigstellungsanzeige.

Zuständige Stelle

Stadtverwaltung Sindelfingen

Tiefbauamt

Abteilung Straßen- und Brückenbau

Abteilung Straßen- und Brückenbau Rathausplatz 1 71069 Sindelfingen

Tel.: 07031 94 524

Fax.: 07031 94 573

Leistungsdetails

Voraussetzungen

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Verfahrensablauf

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Fristen

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Erforderliche Unterlagen

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Kosten

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Bearbeitungsdauer

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Hinweise

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Vertiefende Informationen

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Rechtsgrundlage

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Freigabevermerk

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