Bodenrichtwerte Grundsteuer B und der Grundstücksmarkt
Bekanntmachung der Korrektur der Bodenrichtwerte Grundsteuer B und Informationen zum Grundstücksmarkt
Der Gutachterausschuss Sindelfingen und Magstadt hat in seiner Sitzung am 05.06.2025 für das Gemeindegebiet der Stadt Sindelfingen und der Gemeinde Magstadt die Bodenrichtwerte (durchschnittliche Lagewerte) für die Grundsteuer B auf den Stichtag 01.01.2022 teilweise korrigiert.
Die Bodenrichtwerte wurden auf Grund der Kaufpreissammlung und nach den Erfahrungen des Gutachterausschusses auf dem Grundstücksmarkt als durchschnittliche Lagewerte für den Boden unter Berücksichtigung des Entwicklungszustandes und der wertbeeinflussenden Merkmale ermittelt. In bebauten Gebieten sind Bodenrichtwerte mit dem Wert ermittelt, der sich ergeben würde, wenn der Boden unbebaut wäre.
Die Bodenrichtwerte für die Grundsteuer sind in Euro (€) angegeben und auf den Quadratmeter Grundstücksfläche bezogen. Für baureifes Land beinhalten sie i.d.R. die üblichen Anliegerleistungen, d. h. sie werden in erschließungsbeitragsfreiem Zustand angegeben.
Die Bodenrichtwerte für die Grundsteuer sind in Bodenrichtwertkarten eingetragen, die bei der Stadt Sindelfingen, Amt für Stadtentwicklung und Geoinformation, Geschäftsstelle des Gutachterausschusses, Rathaus (Rathausplatz 1), 6. Etage, Zimmer 6.16 während der üblichen Sprechzeiten eingesehen werden können.
Hinweis: Die Informationen zum Grundstücksmarkt 2025 werden in Kürze auf der Internetseite der Stadt Sindelfingen und der Gemeinde Magstadt veröffentlicht. Die Bodenrichtwerte Grundsteuer B können im landesweiten Portal Boris-BW eingesehen werden.
Hinweis: Die letzte Ermittlung von städtebaulichen Bodenrichtwerten (BRW) durch den Gutachterausschuss erfolgte für Sindelfingen und Magstadt am 26.06.2024 auf den Stichtag 01.01.2024. Aktuelle Auswertungen ergaben, dass keine signifikanten Weiterentwicklungen der Bodenrichtwerte nachgewiesen werden können. Deshalb wird darauf verzichtet, zum 01.01.2025 neue Bodenrichtwerte zu beschließen. Die städtebaulichen Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2024 gelten unverändert weiter. Sie können im landesweiten Portal Boris-BW eingesehen werden.

