Dienstleistungen

Integrationskurse für Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler

Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler können die Integrationskurse des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge kostenfrei besuchen. Die Struktur der Kurse besteht aus zwei Teilen:

  • Allgemeiner Integrationskurs mit 600 Unterrichtseinheiten (UE) oder spezielle Integrationskurse (Alphabetisierungskurs 900 - 1200 UE, Integrationskurs für gering Literalisierte 900 - 1200 UE, Integrationskurs für Zweitschriftlernende 900 UE, Integrationskurs für Menschen mit Beeinträchtigung 900 UE, Intensivkurs 400 UE)
  • Orientierungskurs mit 100 UE zur Vermittlung von Kenntnissen des Rechts, der Kultur, der Geschichte und den Werten in Deutschland

Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler ab 14 Jahren können an den Kursen "Gemeinsam unterwegs: Identität, Anerkennung, Begegnung" teilnehmen. Ein Kurs besteht aus einer Lerngruppe mit mindestens zwölf Teilnehmenden der Zielgruppe, die über einen bestimmten Zeitraum miteinander Inhalte erarbeiten und Kompetenzen weiterentwickeln. Die Kurssprache ist Deutsch. Die Teilnahme an Kursen ist für jede Person nur bis zu einem Umfang von insgesamt 200 UE möglich. Pro Maßnahme können auch mehrere Kurse beantragt und durchgeführt werden. Ein Kurs kann 50, 100 oder 200 Unterrichtseinheiten (UE) umfassen. Eine UE entspricht 45 Minuten. Im Kurs werden die Inhalte des Modulkataloges erarbeitet. Der Modulkatalog gliedert sich in verbindliche Basismodule, Wahlmodule und freie Module beziehungsweise frei gestaltbare Module und behandelt folgende Themen:

  • Fragen Ihrer spezifischen Identiät, zum Beispiel Vorstellungen von der deutschen Kultur und Lebenswelt und Ihre Erfahrungen damit,
  • Vielfalt in Deutschland,
  • Engagement und Partizipation, zum Beispiel das politische System in Deutchland, Chancen des freiwilligen Engagements,
  • Kommunikation und Medientraining,
  • Möglichkeiten und Chancen auf dem deutschen Arbeitsmarkt (Beruf, Weiterbildung und Selbständigkeit) und
  • Familie, Erziehung und Bildung.

Tipp: Als Ergänzung zu den Integrationskursen gibt es weitere Integrationshilfen, vor allem migrationsspezifische Beratungsangebote. Auskünfte über Beratung vor Ort erteilen die Gemeinden, Integrationsbeauftragte oder die Stellen der Migrationsberatung für Erwachsene (MBE) beziehungsweise der Jugendmigrationsdienste (JMD).

Zuständige Stelle

  • der Träger des Integrationskurses, soweit Sie im Besitz eines Berechtigungsscheins sind
  • Ihre zuständige Regionalstelle finden Sie mit Hilfe des Auskunftssystems BAMF-NAvI
  • sonst: das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF)

Leistungsdetails

Voraussetzungen

Als Spätaussiedler haben Sie einen Anspruch auf einmalige kostenlose Teilnahme an einem Integrationskurs. Das gilt auch für den Ehemann, die Ehefrau, den Lebenspartner oder die Lebenspartnerin und die Kinder, die in den Aufnahmebescheid einbezogen sind.

Das Bundesverwaltungsamt stellt Ihr Recht zur Teilnahme an einem Integrationskurs fest. Die Bestätigung der Teilnahmeberechtigung erhalten Sie in der Regel nach Ihrer Einreise zusammen mit dem Registrierschein. Sie können dann mit einem Integrationskurs beginnen, auch wenn das Bescheinigungsverfahren noch nicht abgeschlossen sein sollte.

Hinweis: Sie sind vor dem 1. Januar 2005 als Spätaussiedler aufgenommen worden und haben bisher keinen Sprachkurs besucht? Dann kann Sie das Bundesverwaltungsamt zur Teilnahme an einem Integrationskurs zulassen. Das gilt auch für den Ehemann oder die Ehefrau und die Kinder, die in den Aufnahmebescheid einbezogen sind. Diese Zulassung müssen Sie schriftlich beantragen:

Bundesverwaltungsamt
Standort Friedland
Heimkehrerstraße 16
37133 Friedland

Telefon: +49 22899 358 91919
Telefax: +49 22899 358 72304

Wenn Sie schon einen Sprachkurs der Bundesagentur für Arbeit besucht haben und trotzdem einen Integrationskurs absolvieren möchten, müssen Sie beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge einen Antrag auf Zulassung zum Integrationskurs stellen. Bitte schicken Sie diesen Antrag an die zuständige Regionalstelle des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge. Sie werden dann als deutscher Staatsangehöriger zum Integrationskurs zugelassen. Lesen Sie dazu bitte die Informationen für deutsche Staatsangehörige.

Verfahrensablauf

Sie können sich mit dem Berechtigungsschein direkt bei einem Träger von Sprachkursen Ihrer Wahl anmelden.

Tipp: Die Kontaktdaten der zugelassenen Träger von Integrationskursen in Ihrer Nähe finden Sie im Onlinedienst des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge.

Fristen

keine

Erforderliche Unterlagen

Bestätigung des Bundesverwaltungsamts über Ihre Teilnahmeberechtigung (Berechtigungsschein).

Sollten Sie vom Bundesverwaltungsamt keine Teilnahmeberechtigung erhalten, können Sie beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge eine Zulassung zum Integrationskurs beantragen.

Kosten

Grundsätzlich: Keine

Fortsetzung nach Erreichen der Höchstförderdauer der Unterrichtsstunden: auf eigene Kosten

Hinweise

Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die in Deutschland zur Schule gehen, haben keinen gesetzlichen Anspruch auf einen Integrationskurs.

Rechtsgrundlage

Freigabevermerk

02.03.2026 Sozialministerium Baden-Württemberg