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Umschreibung bei Halterwechsel innerhalb des Landkreises

Wichtige Hinweise zu Ihrem Besuch bei der Kfz-Zulassungsstelle

Donnerstags können in der Zeit zwischen 11.00 Uhr und 12.00 Uhr sowie zwischen 16.30 Uhr und 17.30 Uhr keine weiteren Aufrufnummern mehr gezogen werden. Alle bereits gezogenen Nummern werden selbstverständlich noch bearbeitet.

Erläuterungen

Wenn Sie ein zugelassenes Fahrzeug mit bisherigem Göppinger "GP-Kennzeichen" erworben haben, ist ein Halterwechsel vorzunehmen. Die Umschreibung muss unverzüglich erfolgen.

Mitzubringende Unterlagen

  • Zulassungsbescheinigung Teil I und II
  • bei Leichtkraftrollern/-rädern: Betriebserlaubnis
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Code)
  • Einzugsermächtigung für die KFZ-Steuer
  • gültige Bescheinigung über Hauptuntersuchung
  • gültiger Personalausweis / Reisepass / Aufenthaltstitel
  • bei Firmen: Gewerbeanmeldung / Handelsregisterauszug und Vollmacht sowie Personalausweis / Reisepass des Bevollmächtigten
  • bei Vereinen: Auszug aus dem Vereinsregister
  • bei Vertretung: Vollmacht und Personalausweis / Reisepass der bevollmächtigten Person und Personalausweis / Reisepass desjenigen auf den das Fahrzeug zugelassen werden soll
  • bei minderjährigen Fahrzeughaltern: schriftliche Einwilligungserklärung und Personalausweis der Erziehungsberechtigten und Personalausweis / Kinderausweis des Minderjährigen
    Ein Fahrzeug darf auf Minderjährige ohne eine Behinderung nur dann zugelassen werden, wenn die minderjährige Person für dieses Fahrzeug eine entsprechende Fahrerlaubnis besitzt.
  • Sicherheitsprüfungsbericht bei Kraftfahrzeugen über 7,5 t, Anhängern über 10 t, landwirtschaftlichen Zugmaschinen / landwirtschaftlichen Anhängern ab 50 km/h, Bussen und selbstfahrenden Arbeitsmaschinen über 7,5 t

Formulare

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