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Wiederzulassung auf den gleichen Halter nach Außerbetriebsetzung

Wichtige Hinweise zu Ihrem Besuch bei der Kfz-Zulassungsstelle

Donnerstags können in der Zeit zwischen 11.00 Uhr und 12.00 Uhr sowie zwischen 16.30 Uhr und 17.30 Uhr keine weiteren Aufrufnummern mehr gezogen werden. Alle bereits gezogenen Nummern werden selbstverständlich noch bearbeitet.

Erläuterungen

Ihr Fahrzeug war außer Betrieb gesetzt und soll wieder auf Sie zugelassen werden.

Mitzubringende Unterlagen

  • Zulassungsbescheinigung Teil I
  • bei Kennzeichenwechsel: Zulassungsbescheinigung Teil II
  • Kennzeichen
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Code)
  • Einzugsermächtigung für die KFZ-Steuer
  • gültiger Hauptuntersuchungsbericht
  • gültiger Personalausweis / Reisepass / Aufenthaltstitel
  • bei Firmen: Gewerbeanmeldung / Handelsregisterauszug sowie Vollmacht und Personalausweis des Bevollmächtigten
  • bei Vereinen: Auszug aus dem Vereinsregister und Vollmacht
  • bei Vertretung: Vollmacht sowie Personalausweis / Reisepass des Bevollmächtigten
  • bei minderjährigen Fahrzeughaltern: schriftliche Einwilligungserklärung der Erziehungsberechtigten und Personalausweis / Kinderausweis des Minderjährigen
    Ein Fahrzeug darf auf Minderjährige ohne eine Behinderung nur dann zugelassen werden, wenn die minderjährige Person für dieses Fahrzeug eine entsprechende Fahrerlaubnis besitzt.
  • Sicherheitsprüfungsbericht bei Kraftfahrzeugen über 7,5 t, Anhängern über 10 t, landwirtschaftlichen Zugmaschinen / landwirtschaftlichen Anhängern ab 50 km/h, Bussen und selbstfahrenden Arbeitsmaschinen über 7,5 t

Formulare

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