Wichtige Hinweise zu Ihrem Besuch bei der Kfz-Zulassungsstelle
Donnerstags können in der Zeit zwischen 11.00 Uhr und 12.00 Uhr sowie zwischen 16.30 Uhr und 17.30 Uhr keine weiteren Aufrufnummern mehr gezogen werden. Alle bereits gezogenen Nummern werden selbstverständlich noch bearbeitet.
Für die notwendige Einzugsermächtigung der Kfz-Steuer ist mit der Zulassung des Fahrzeugs vom Fahrzeughalter ein SEPA-Mandat abzugeben.
Die Erteilung einer Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer ist bereits seit 2007 Voraussetzung für die Zulassung eines Fahrzeugs. Mit Einführung des einheitlichen Euro-Zahlungsraums (SEPA) und der Übernahme der Kfz-Steuerverwaltung durch das Hauptzollamt sind für die Einzugsermächtigung der Kfz-Steuer neue Vordrucke, die so genannten SEPA-Mandate erforderlich.
Auf dem SEPA-Mandat ist nicht mehr wie seither Bankleitzahl und Kontonummer, sondern nur noch IBAN und BIC-Code anzugeben. IBAN und BIC-Code sind auf den Kontoauszügen ersichtlich oder finden sich meist auch auf der Bankkarte.
Das SEPA-Mandat ist vom Girokontoinhaber an vorgesehener Stelle zu unterschreiben. Sofern Girokontoinhaber und Fahrzeughalter nicht identisch sind, ist unbedingt die zusätzliche Unterschrift des Fahrzeughalters erforderlich.
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