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SEPA-Mandat für den Kfz-Steuereinzug

Für die notwendige Einzugsermächtigung der Kfz-Steuer ist mit der Zulassung des Fahrzeugs vom Fahrzeughalter ein SEPA-Mandat abzugeben.
Die Erteilung einer Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer ist bereits seit 2007 Voraussetzung für die Zulassung eines Fahrzeugs. Mit Einführung des einheitlichen Euro-Zahlungsraums (SEPA) und der Übernahme der Kfz-Steuerverwaltung durch das Hauptzollamt sind für die Einzugsermächtigung der Kfz-Steuer neue Vordrucke, die so genannten SEPA-Mandate erforderlich.

Auf dem SEPA-Mandat ist nicht mehr wie seither Bankleitzahl und Kontonummer, sondern nur noch IBAN und BIC-Code anzugeben. IBAN und BIC-Code sind auf den Kontoauszügen ersichtlich oder finden sich meist auch auf der Bankkarte.

Das SEPA-Mandat ist vom Girokontoinhaber an vorgesehener Stelle zu unterschreiben. Sofern Girokontoinhaber und Fahrzeughalter nicht identisch sind, ist unbedingt die zusätzliche Unterschrift des Fahrzeughalters erforderlich.

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