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SEPA-Mandat für den Kfz-Steuereinzug

Aktueller Hinweis der Führerschein- und KFZ-Zulassungsstelle für den 15. Mai 2026 (Brückentag)

An diesem Tag finden im Landratsamt ab 13:00 Uhr IT-Wartungsarbeiten statt. Dies hat insbesondere Auswirkungen auf Ihren Besuch bei der Führerschein- und KFZ-Zulassungsstelle. Da an Brückentagen erfahrungsgemäß besonders viel los ist, entstehen hier besonders lange Wartezeiten. Generell werden Anliegen auch nach Ende der Öffnungszeiten abgearbeitet. Dies kann am Freitag, den 15. Mai 2026 nicht gewährleistet werden, da ab 13:00 Uhr keine technische Bearbeitung mehr möglich ist. Wir bemühen uns, alle Tickets, die vor 12.00 Uhr gezogen werden, noch abzuarbeiten.
Vielen Dank für Ihr Verständnis!
Tipp: Wenn Ihr Anliegen nicht dringend ist, dann wählen Sie für Ihren Besuch bei uns einen anderen Tag.

Weitere Hinweise zu Ihrem Besuch bei der Kfz-Zulassungsstelle

Donnerstags können in der Zeit zwischen 11.00 Uhr und 12.00 Uhr sowie zwischen 16.30 Uhr und 17.30 Uhr keine weiteren Aufrufnummern mehr gezogen werden. Alle bereits gezogenen Nummern werden selbstverständlich noch bearbeitet.
Für die notwendige Einzugsermächtigung der Kfz-Steuer ist mit der Zulassung des Fahrzeugs vom Fahrzeughalter ein SEPA-Mandat abzugeben.
Die Erteilung einer Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer ist bereits seit 2007 Voraussetzung für die Zulassung eines Fahrzeugs. Mit Einführung des einheitlichen Euro-Zahlungsraums (SEPA) und der Übernahme der Kfz-Steuerverwaltung durch das Hauptzollamt sind für die Einzugsermächtigung der Kfz-Steuer neue Vordrucke, die so genannten SEPA-Mandate erforderlich.

Auf dem SEPA-Mandat ist nicht mehr wie seither Bankleitzahl und Kontonummer, sondern nur noch IBAN und BIC-Code anzugeben. IBAN und BIC-Code sind auf den Kontoauszügen ersichtlich oder finden sich meist auch auf der Bankkarte.

Das SEPA-Mandat ist vom Girokontoinhaber an vorgesehener Stelle zu unterschreiben. Sofern Girokontoinhaber und Fahrzeughalter nicht identisch sind, ist unbedingt die zusätzliche Unterschrift des Fahrzeughalters erforderlich.

Formular:
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