Der Patientenfürsprecher hat ein offenes Ohr für Fragen oder Beschwerden rund um die psychiatrische Versorgung im Landkreis Göppingen.
Die Arbeit erfolgt ehrenamtlich, weisungsungebunden und unterliegt der Schweigepflicht.
Die Beratung ist kostenfrei. Eine Rechtsberatung erfolgt nicht.
Das Ehrenamt der / des Patientenfürsprechers / Patientenfürsprecherin wird gefördert durch das Ministerium für Soziales und Integration Baden-Württemberg.
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