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Immissionsschutz und Arbeitsschutz

Anlagenüberwachung und Beschwerden zu Lärm, Luft, Geruch sowie technischer und sozialer Arbeitsschutz

Im Bereich Immissionsschutz überwachen wir Anlagen, die Luftverunreinigungen, Lärm oder Gerüche verursachen können, und führen Genehmigungs- und Anzeigeverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz durch. Bürgerbeschwerden zu Umweltbelastungen werden von uns aufgenommen und im Rahmen unserer Zuständigkeiten geprüft. Im technischen und sozialen Arbeitsschutz kontrollieren wir Betriebe hinsichtlich der Einhaltung von Arbeitsschutzvorschriften und beraten Arbeitgeber und Beschäftigte.
Das Internet-Angebot der Gewerbeaufsicht in Baden-Württemberg informiert umfassend über aktuelle Vorschriften, Merkblätter und Fachinformationen in den Bereichen Arbeitsschutz, Umweltschutz und Produktsicherheit. Des Weiteren stehen dort Formulare aus verschiedenen Rechtsbereichen zum Herunterladen zur Verfügung:

Gewerbeaufsicht Baden-Württemberg
Immissionsschutzrechtliche Genehmigung und Anzeige
Die immissionsschutzrechtlichen Genehmigungs- und Anzeigeverfahren sind durch eine Vielzahl an Rechtsänderungen anspruchsvoller geworden. Im Leitfaden "Genehmigungs- und Anzeigeverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz" wird dargestellt, wie immissionsschutzrechtliche Verfahren effizient und rechtssicher abgeschlossen werden können. Sie finden diesen sowie elektronische Formulare für die Antragstellung unter folgendem Link:

Leitfaden zu immissionsschutzrechtlichen Genehmigungs- und Anzeigeverfahren
Die Errichtung und der Betrieb einer Anlage, die im Anhang 1 der vierten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen - 4. BImSchV) genannt sind, bedürfen einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung von der zuständigen Behörde. Dies gilt nach § 16 BImSchG auch für wesentliche Änderungen solcher Anlagen.

Die Antragsformulare hierzu finden Sie unter dem obigen Link zum Leitfaden (Formblätter 1 bis 11 der "Anlage 1"). Sie können den Antrag auf Errichtung und Betrieb einer genehmigungsbedürftigen Anlage auch direkt online unter dem folgenden Link stellen: 
Änderungen immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftiger Anlagen, die positive oder negative Auswirkungen auf Schutzgüter haben können, unterliegen nach § 15 Abs. 1 Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) einer Anzeigepflicht, sofern die Änderungen nicht aufgrund ihres Umfangs als wesentliche Änderungen anzusehen sind und damit einer Genehmigungspflicht nach § 16 BImSchG unterliegen.

Sofern beabsichtigt ist, den Betrieb einer immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftigen Anlage einzustellen, muss dieses unter Angabe des Zeitpunktes der Einstellung nach § 15 Abs. 3 BImSchG angezeigt werden.

Die Antragsformulare hierzu finden Sie unter dem obigen Link zum Leitfaden (Formblätter 1 bis 3 der "Anlage 2"). Sie können den Antrag auf Änderung einer immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftigen Anlage aber auch direkt online unter dem folgenden Link stellen:

Kontaktpersonen

Kontakte: Immissionsschutz, Arbeitsschutz, Abfallrecht

Abteilungsleitung
Christoph Weber
Telefon: +49 7161 202-2240
E-Mail: c.weber@lkgp.de
Auskunft, Vorzimmer
Telefon: +49 7161 202-2241
Fachbereich Chemie, Bau, Handel & Verwaltung
Chemische Betriebe
Bau, Steine, Erden
Entsorgung, Recycling
Hochschulen, Gesundheitswesen
Leder, Textil (incl. Reinigung)
Elektrotechnik
Holzbe- und -verarbeitung
Handel
Kredit-, Versicherungsgewerbe
Datenverarbeitung, Fernmeldedienste
Verwaltung (incl. Vereine)
Herstellung von Zellstoff, Papier, Pappe
Verlags-, Druckgewerbe, Vervielfältigungen
Baustellenüberwachung & Asbest
Sprengstoffrecht, Pyrotechnik
Telefon: +49 7161 202-2254
Fachbereich Metall, Versorgung, Dienstleistungen & Nahrungsmittel
Metallverarbeitung
Metallerzeugung
Fahrzeugbau
Kfz-Reparatur, -handel, Tankstellen
Nahrungs- und Genussmittel
Gaststätten, Beherbergung
Dienstleistungen
Verkehr (incl. Speditionen)
Versorgung (Energie/Wasser)
Feinmechanik
Maschinenbau
Lärmbeschwerden (nicht betriebliche Quelle)
Luftverunreinigungen (nicht betriebliche Quelle)
Wärmepumpen (nicht betrieblich)
Telefon: +49 7161 202-2243
Fachbereich Verwaltungsrecht, Immissionsschutz, Abfall
Immissionsschutzrecht:
Genehmigungsverfahren nach BImSchG
Erlass Anordnungen nach BImSchG
Verwaltungsvollstreckungsverfahren für Anordnungen nach BImSchG
Verwaltungsrechtliche Maßnahmen im Immissionsschutz
Abfallrecht:
Überwachung
Vollzug abfallrechtliche Vorschriften
Arbeitsschutzrecht:
Erlaubnisverfahrensführung
Telefon: +49 7161 202-2250
Fachbereich Arbeitsschutzkontrollen
Arbeitsschutzorganisation
Arbeitszeiten, Arbeitszeitbeschwerden
Arbeitsstätten
Telefon: +49 7161 202-2240

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