Das AFBG verfolgt das Ziel, die Teilnahme an Maßnahmen der beruflichen Fortbildung durch finanzielle Unterstützung abzusichern. Gefördert werden berufliche Fortbildungen in nahezu allen Berufsbereichen. Die Form der beruflichen Fortbildung kann in Vollzeit, Teilzeit, schulisch oder außerschulisch durchgeführt werden.
Förderungsfähig sind Maßnahmen, die auf öffentlich-rechtliche Fortbildungsprüfungen vorbereiten.
Für die Entscheidung über die Förderungsleistungen ist das Amt für Ausbildungsförderung Ihres Wohnsitzes zuständig.
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