Das Amt für Schulen und Bildung bündelt viele unterschiedliche Aufgaben rund um das Thema Bildung im Landkreis Göppingen: Es ist Schulträger für die beruflichen Schulen und die sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ). Zum Zuständigkeitsbereich gehören außerdem das Bildungsbüro und das Kreismedienzentrum.
Berufsschulpflicht für minderjährige Personen - jetzt anmelden!
Für Schülerinnen und Schüler, die noch nicht volljährig sind und die Hauptschule, die Realschule, die Werkrealschule, die Gemeinschaftsschule oder vorzeitig das Gymnasium verlassen, besteht grundsätzlich die Pflicht zum Besuch der Berufsschule.Für Auszubildende richtet sich der Schulbesuch nach dem Ausbildungsort und dem Ausbildungsberuf. Bei Jugendlichen ohne Ausbildungsvertrag nach dem Wohnort, wobei ab Süßen filsaufwärts die beruflichen Schulen in Geislingen zuständig sind. Nachfolgend finden Sie weitere Informationen.
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Die Aufnahme der Schülerinnen und Schüler findet voraussichtlich an allen beruflichen Schulen am Montag, 14. September 2026 statt. Weitere Angaben hierzu können Sie der jeweiligen Homepage der Schule entnehmen.
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