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Amt
Überraschend. GLEICH.
Herzlich willkommen auf der Seite der Gleichstellungsbeauftragten!
Gleichstellungsbeauftragte
Die Gleichstellungsbeauftragte des Landkreises Göppingen informiert und berät bei allen Fragen der Gleichstellung von Mann und Frau.
„Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Unsere Gesellschaft gewinnt, wenn wir dieses Versprechen täglich leben.“ in Anlehnung an Artikel 3 Absatz 2 des Grundgesetzes
Aufgaben
Die Aufgaben der kommunalen Gleichstellungsbeauftragten sind im Chancengleichheitsgesetz des Landes Baden-Württemberg verankert. Danach hat die Gleichstellungsbeauftragte:
Auf die Gleichberechtigung von Frauen und Männern in Familie, Beruf und Verwaltung hinzuwirken.
Die gesellschaftliche Position der Frauen zu stärken und zu fördern.
Den Landkreis in Fragen der Gleichstellungspolitik zu beraten.
Die mit den Gleichstellungsfragen befassten Personen oder Organisationseinheiten bei den kreisangehörigen Gemeinden zu koordinieren.
Das Gesetz zur Verwirklichung der Chancengleichheit von Frauen und Männern im öffentlichen Dienst in Baden-Württemberg und zur Änderung des Landeshochschulgesetzes (ChancenG) trat am 29. Februar 2016 in Kraft. Direkt zum Gesetz zur Verwirklichung der Chancengleichheit.
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