Der Kreistag wird alle fünf Jahre von der wahlberechtigten Kreisbevölkerung gewählt. Wahlberechtigt sind die Einwohner des Landkreises, die Deutsche oder EU-Ausländer sind, das 16. Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens drei Monaten im Landkreis wohnen. Wählbar sind die Einwohner des Landkreises, die Deutsche oder EU-Ausländer sind, das 16. Lebensjahr vollendet haben, seit mindestens drei Monaten im Landkreis wohnen und nicht von der Wählbarkeit ausgeschlossen sind.
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