In Gemeinden, in denen für die räumlich getrennten Ortsteile die sog. Ortschaftsverfassung eingeführt wurde, sind für die jeweiligen Ortsteile Ortschaftsräte zu wählen. Der Ortschaftsrat hat die Aufgabe, die örtliche Verwaltung zu beraten. Er ist vom Gemeinderat zu wichtigen Angelegenheiten, die die Ortschaft betreffen, zu hören. Er hat ein Vorschlagsrecht in allen Angelegenheiten, die die Ortschaft betreffen.
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