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EU-Dienstleistungsrichtlinie (EU-DLR)

Einheitlicher Ansprechpartner (EA)

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Seit dem 28. Dezember 2009 steht im Landratsamt Göppingen ein Einheitlicher Ansprechpartner im Sinne der EU-Dienstleistungsrichtlinie und des Gesetzes über Einheitliche Ansprechpartner für das Land Baden-Württemberg zur Verfügung. Über den Einheitlichen Ansprechpartner können Sie als Dienstleistungsunternehmen für alle von der EU-DLR erfassten Verfahren die notwendigen Informationen einholen sowie alle Verfahren und Formalitäten abwickeln, die für die Aufnahme und Ausübung Ihrer Tätigkeit notwendig sind. Der Einheitliche Ansprechpartner erfüllt, wenn Sie es wünschen, für Sie die Funktion eines Verfahrenslotsen.
Virtuelle Poststelle
Über die Virtuelle Poststelle können Sie verschlüsselte und ggf. elektronisch signierte Nachrichten an den Einheitlichen Ansprechpartner senden:
Virtuelle Poststelle EA

Elektronische Verfahrensabwicklung

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Sie können Ihr Verfahren entweder elektronisch oder auf herkömmliche Weise abwickeln. Wenn Sie die elektronische Abwicklung wählen, steht Ihnen das Dienstleistungsportal des Landes Baden-Württemberg "service-bw" zur Verfügung. Alle von der EU-Dienstleitungsrichtlinie erfassten Verwaltungsverfahren sind über dieses Portal abrufbar. Wenn Sie sich im Dienstleistungportal service-bw registrieren, haben Sie unter der Rubrik "mein service-bw" die Möglichkeit, mit der zuständigen Behörde und/oder dem Einheitlichen Ansprechpartner direkt und verschlüsselt zu kommunizieren.

Herkömmliches Verfahren

Selbstverständlich können Sie auch wie bisher direkt mit den zuständigen Ämtern und Behörden in Kontakt treten und Ihr Anliegen abwickeln.
Die Verfahren nach der EU-DLR, für die eine Zuständigkeit des Landratsamtes Göppingen besteht, finden Sie in der unten stehenden Tabelle. Nähere Informationen zu den Dienstleistungen können Sie unter den aufgeführten Links erhalten:
Zuständigkeit EU-DLR beim Landratsamt Göppingen
Dienstleistung/Verfahren
Zuständiges Amt
Link
Reisegewerbekarte
Gaststättenerlaubnis
Vorläufige Gaststättenerlaubnis
Erlaubnis zum gewerblichen Erwerb und Umgang mit
explosionsgefährlichen Stoffen
Befähigungsschein zum Umgang und/oder Verkehr mit explosionsgefährlichen Stoffen (gewerblich)
Messen, Ausstellungen und Märkte gewerblich veranstalten
Waffen- oder Munitionssachverständige - Erwerb oder Besitz von Schusswaffen
Waffen oder Munition - Überlassen durch einen Waffenhändler
Erlaubnis zur Herstellung oder zum Handel mit Waffen
Erlaubnis für Makler, Bauträger und Baubetreuer
Erlaubnis für Spielhallen
Überwachungsbedürftiges Gewerbe
Schießstätten gewerblich betreiben
Weiterführung der Gaststätte durch Erben
Erlaubnis für den gewerbsmäßigen Transport von Abfällen
Erlaubnis für die Abfallvermittlung
Sammeln von wildlebenden Tieren und Pflanzen - naturschutzrechtliche Erlaubnis

Weiterführende Links

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