Endlagersuche – Einstufung der Teilgebiete im Landkreis Göppingen (Arbeitsstand BGE November 2025)
Anfang November 2025 hat die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) einen aktualisierten Arbeitsstand der Endlagersuche veröffentlicht.
Die Standortsuche befindet sich derzeit in Schritt 2 der Phase I. In diesem Schritt werden Standortregionen festgelegt, die in Phase II übertägig erkundet werden sollen. Die Teilgebiete werden dabei anhand der Durchführung der repräsentativen vorläufigen Sicherheitsuntersuchung (rvSU) schrittweise auf ihre Eignung bewertet. Hierbei werden die Gebiete in die Kategorien D (ungeeignet), C (ungeeignet oder geringe Eignung), B (gute Eignung) und A (beste Eignung) eingestuft.
Mit der Bekanntmachung vom November 2025 wurden beide Teilgebiete, die den Landkreis Göppingen betreffen, der Kategorie C zugeordnet und damit als weniger günstig bzw. ungünstig bewertet.
Das Teilgebiet 001_00TG_032_01IG_T_f_jmOPT (Mitteljura, Opalinuston) wird als weniger günstig bewertet, da in diesem Teilgebiet die Mächtigkeit der Opalinuston-Formation geringer als 200 m ist. Nach den Vorgaben der Standortsuche muss sich der einschlusswirksame Gebirgsbereich mindestens 300 m unterhalb der Geländeoberkante befinden. Zudem ist über dem eigentlichen Einlagerungsbereich eine Barriere des einschlusswirksamen Gebirgsbereichs mit einer Mächtigkeit von mindestens 100 bis 150 m erforderlich. Diese geforderte Barrierenmächtigkeit wird im Opalinuston im Landkreis Göppingen nicht erreicht.
Das Teilgebiet 013_00TG_195_00IG_K_g_MO (Moldaunubikum, kristallines Wirtsgestein) wird als ungünstig bewertet, da die sedimentäre Überdeckung eine Mächtigkeit von 200 m überschreitet. Eine zuverlässige Charakterisierung des kristallinen Wirtsgesteins im Liegenden ist nicht gegeben.
Das Gebiet des Landkreises Göppingen wird daher nach derzeitigem Arbeitsstand der BGE als ungünstig bewertet und scheidet damit vorläufig aus der weiteren Standortsuche aus.
Die BGE erarbeitet bis Ende 2027 einen Vorschlag für Standortregionen, der vom Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) geprüft und anschließend vom Gesetzgeber bestätigt werden muss. Erst mit dieser Festlegung der Standortregionen durch den Gesetzgeber scheiden alle anderen Gebiete verbindlich aus. Theoretisch können Gebiete, die nach heutigen Stand der Kategorie C zugeordnet sind, noch in die weitere Suchkulisse eingebunden werden. Dies ist jedoch unwahrscheinlich, da besser geeignete Gebiete der Kategorien A und B vorhanden sind.
Weitere Informationen finden Sie im Endlagersuche-Navigator der BGE unter folgendem Link:
https://www.bge.de/de/endlagersuche/standortregionen/endlagersuche-navigator/ Die im Kreisgebiet dargestellten weißen bzw. hellgrauen Flächen gehören nicht zum Suchprozess der Endlagersuche. Diese wurden bereits bei der Ermittlung der Teilgebiete (Schritt 1) als ungeeignet ausgeschlossen.
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