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Parkausweise für schwerbehinderte Menschen

EU-einheitlicher (blauer) Parkausweis

Für die Ausstellung einer Parkerleichterung für Schwerbehinderte mit außergewöhnlicher Gehbehinderung und Blinde ist der Eintrag des Merkzeichens "aG" oder "bl" im Schwerbehindertenausweis erforderlich.
Auf den mit dem Zusatzzeichen (Rollstuhlfahrersymbol) gekennzeichneten Parkplätzen darf nur geparkt werden, wenn Sie über einen blauen Parkausweis verfügen.
Erforderliche Unterlagen
Für die Ausstellung einer Parkerleichterung für außergewöhnlich Gehbehinderte und Blinde werden folgende Unterlagen benötigt: 
  • Schwerbehindertenausweis
  • Lichtbild
Im Kreis Göppingen sind die Städte Eislingen, Göppingen und Geislingen selbst für die Erteilung der Parkerleichterung zuständig.
Für alle anderen Städte und Gemeinden ist das Straßenverkehrsamt zuständig.

Parkerleichterung für besondere Gruppen schwerbehinderter Menschen (orangefarbener Parkausweis)

Antragstellung
Im Kreis Göppingen sind die Städte Eislingen, Göppingen und Geislingen selbst für die Erteilung der Parkerleichterung zuständig.
Weiterführende Links
Für alle anderen Städte und Gemeinden ist das Straßenverkehrsamt zuständig.

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