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Amt

Beratung einer Bürgerin im Baurechtsamt

Überraschend. KONSTRUKTIV.

Herzlich willkommen auf der Seite des Baurechtsamts!

Baurechtsamt

Das Landratsamt Göppingen ist untere Baurechtsbehörde sowie zuständige Behörde in den Bereichen Bauleitplanung, Denkmalschutz, Schornsteinfegerwesen und Wohnraumförderung.
Hinweis: Die Städte Göppingen, Geislingen, Ebersbach und Donzdorf, sowie der Gemeindeverwaltungsverband Eislingen-Ottenbach-Salach haben jeweils eine eigene Baurechtszuständigkeit. Hier ist das Landratsamt nicht zuständig! Telefon-Durchwahlen: Göppingen: 07161 650-0, Geislingen: 07331 24-0, Ebersbach: 07163 161-0, Donzdorf: 07162 922-0, Eislingen - Ottenbach - Salach: 07161 804-0

Virtuelles Bauamt - Digitale Antragstellung

Seit dem 01.01.2025 sind Anträge in digitaler Form über das virtuelle Bauamt einzureichen. Anträge und Unterlagen per E-Mail werden nicht angenommen.
Allgemeines zur digitalen Antragstellung
  • Die Kommunikation während des Verfahrens erfolgt ausschließlich über die Antragsplattform Virtuelles Bauamt Baden-Württemberg (ViBa-BW), mit der einreichenden Person.
  • Jede zeichnerische Bauvorlage muss neben einem numerischen Maßstab auch eine grafische Maßstabsleiste beinhalten.
  • Es sind sprechende / selbsterklärende Dateinamen zu verwenden, die den Inhalt leicht erkennen lassen. Das Erstelldatum des Eingabeplans ist im Dateinamen voranzustellen. (Beispiel: Jahr-Monat-Tag_Dateiname).
    Eine ausführlichere Erklärung erhalten Sie im Abschnitt Dateistruktur.
  • Abweichungen, Ausnahmen und Befreiungen von Bauvorschriften z.B. vom Bebauungsplan sind, außer bei verfahrensfreien Vorhaben, innerhalb der Antragsstrecke ausdrücklich zu stellen.
  • Eine Vorlage für die Entwurfsverfasserin / den Entwurfsverfasser finden Sie unten im Abschnitt: Formulare, Downloads. Hierbei handelt es sich um einen Mustervorschlag. Es steht Ihnen frei die Vollmacht in eigenen Worten zu formulieren.
Dateistruktur für die digitale Antragstellung
  • Die Bauvorlagen müssen als archivfähiges Portable Document Format (PDF/A-1a) eingereicht werden.
  • Bearbeitungsrechte der Pläne dürfen nicht eingeschränkt sein, damit die Baurechtsbehörde z.B. Roteinträge, Genehmigungsvermerke, etc. vornehmen kann. Innerhalb der PDF Dateien dürfen keine Kommentare oder Notizen enthalten sein. 
  • Es dürfen keine ZIP-Dateien geschickt werden.
  • Es sind sprechende / selbsterklärende Dateinamen zu verwenden, die den Inhalt leicht erkennen lassen. Das Erstelldatum des Eingabeplans ist im Dateinamen voranzustellen (Beispiel: Jahr-Monat-Tag_Dateiname).
  • Deckblätter oder Tekturen müssen ein neues Datum erhalten.
  • Der Dateiname darf keine Leerzeichen enthalten. Diese sind durch Bindestriche (-) oder Unterstriche (_) zu ersetzen.
  • Die Dateien sind jeweils einzeln hochzuladen. Es dürfen z.B. nicht mehrere Grundrisse in einer Datei zusammengefasst sein.
    Vorgegebene mehrseitige Formulare, wie z.B. die Baubeschreibung sind als eine mehrseitige Datei abzuspeichern.
  • Beispiele für Dateinamen:
    • 2025-01-01_Lageplan_zeichnerischer_Teil
    • 2025-01-01_Abstandsflächenplan
    • 2025-01-01_Erdgeschoss
    • 2025-01-01_Schnitt_A-A
    • 2025-01-01_Nordansicht
    • 2025-01-01_Datenblatt_Waermepumpe

Unsere Aufgaben

Formulare, Downloads

Gebühren

Weiterführende Links

Datenschutz

Amtsleiterin / Kontakt

Sarah Hiller, Amtsleiterin Bauamt

Adresse

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