Sitemap | Kontakt aufnehmen | Top 10 | Empfehlung per E-Mail versenden | Abonnieren | Drucken

Diese Seite bewerten: 1 2 3 4 5 Vielen Dank! (55 Bewertung(en):  Summe 172,  Ø 3,1,  % 62 Maximum 5)

Zulassung eines neuen Fahrzeugs aus der EU

Erläuterungen

Bevor eine Zulassungsbescheinigung erstellt wird, ist die Vorführung des Fahrzeugs zur Identifizierung oder eine Fahrzeugidentnummerüberprüfung eines Sachverständigen erforderlich.

Mitzubringende Unterlagen

  • Zulassungsbescheinigung des EU-Mitgliedsstaates und EG-Übereinstimmungsbescheinigung oder Fahrzeugdatenermittlung
  • Umsatzsteueranzeige an das Finanzamt (nur bei Fahrzeugen aus den Mitgliedsstaaten)
  • Originalrechnung oder Kaufvertrag
  • Versicherungsbestätigung
  • Einzugsermächtigung für die KFZ-Steuer
  • gültiger Personalausweis / Reisepass / Aufenthaltstitel
  • Vorführung des Fahrzeuges oder Fahrzeugidentnummerüberprüfung eines Sachverständigen (maximal 6 Monate alt)
  • bei Firmen: Gewerbeanmeldung/Handelsregister
  • bei Vereinen: Auszug aus dem Vereinsregister
  • bei Vertretung: Vollmacht (Link) + Ausweis des Bevollmächtigten

Formulare

Kommentare (0)

Es können folgende HTML Formatierungen verwendet werden: <b> <i> <u>

Kommentare abonnieren