Bei Verlust oder Diebstahl von einem oder beiden Kennzeichenschildern ist in jedem Fall eine neue Kennzeichenkombination erforderlich. Die alte Kennzeichenkombination muss gesperrt werden, damit Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten, die in Zusammenhang mit den alten Kennzeichenschildern von Dritten begangen werden könnten, nicht dem Fahrzeughalter angelastet werden.
Bei Kennzeichendiebstahl muss vor Durchführung einer Umkennzeichnung eine Anzeige bei der Polizei erfolgen.
Den Verlust muss der Fahrzeughalter persönlich an Eides statt erklären. Sollte ein Polizeibericht mit Tagebuchnummer über den Diebstahl vorliegen entfällt die Versicherung an Eides statt.
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