Für die Ausstellung einer Ersatz-Zulassungsbescheinigung Teil I bei Verlust wird eine Verlusterklärung des Fahrzeughalters benötigt. In Einzelfällen kann eine Erklärung an Eides statt verlangt werden. Diese wird von der Zulassungsbehörde abgenommen.
Die Verlusterklärung an Eides statt ist vom Halter bzw. von derjenigen Person abzugeben , die den Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinighung Teil I) verloren hat.
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