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Zulassung eines gebrauchten Fahrzeugs aus der EU
Erläuterungen
Bevor eine Zulassungsbescheinigung erstellt wird, ist die Vorführung des Fahrzeugs zur Identifizierung oder eine Fahrzeugidentnummerüberprüfung eines Sachverständigen erforderlich.
Mitzubringende Unterlagen
ausländische Fahrzeugpapiere
EG-Übereinstimmungsbescheinigung oder Fahrzeugdatenermittlung
Kennzeichen (sofern das Fahrzeug noch zugelassen ist)
Hauptuntersuchungsbericht (wenn die Erstzulassung mehr als 3 Jahre zurückliegt)
Vollgutachten (bei Fahrzeugen ohne EG-Typgenehmigung, die von Ländern außerhalb der EU eingeführt wurden)
Versicherungsbestätigung (eVB-Code)
Einzugsermächtigung für die KFZ-Steuer
Umsatzsteueranzeige an das Finanzamt (bei Fahrzeugen nicht älter als 6 Monate oder nicht mehr als 6.000 km Laufleistung)
Vorführung des Fahrzeuges oder Fahrzeugidentnummerüberprüfung eines Sachverständigen (maximal 6 Monate alt)
bei Firmen: Gewerbeanmeldung/Handelsregister
bei Vereinen: Auszug aus dem Vereinsregister
bei Vertretung: Vollmacht + Ausweis des Bevollmächtigten
Sicherheitsprüfungsbericht bei Kraftfahrzeugen über 7,5 t, Anhängern über 10 t, landwirtschaftlichen Zugmaschinen / landwirtschaftlichen Anhängern ab 50 km/h, Bussen und selbstfahrenden Arbeitsmaschinen über 7,5 t
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