Wichtige Hinweise zu Ihrem Besuch bei der Kfz-Zulassungsstelle
Donnerstags können in der Zeit zwischen 11.00 Uhr und 12.00 Uhr sowie zwischen 16.30 Uhr und 17.30 Uhr keine weiteren Aufrufnummern mehr gezogen werden. Alle bereits gezogenen Nummern werden selbstverständlich noch bearbeitet.
Ist die Zulassungsbescheinigung Teil II bei einer Bank hinterlegt, kann eine Wiederzulassung auf den selben Fahrzeughalter nur mit Zustimmung der Bank getätigt werden.
Die Zustimmung kann schriftlich, per Fax oder auch per E-Mail erfolgen.
Bei allen übrigen Zulassungsvorgängen ist die Zulassungsbescheinigung Teil II seperat bei der Bank anzufordern.
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