Sitemap | Kontakt aufnehmen | Top 10 | Empfehlung per E-Mail versenden | Abonnieren | Drucken

Vielen Dank! (152 Bewertung(en):  Summe 446,  Ø 2,9,  % 58 Maximum 5)

Neuzulassung

Aktueller Hinweis der Führerschein- und KFZ-Zulassungsstelle für den 15. Mai 2026 (Brückentag)

An diesem Tag finden im Landratsamt ab 13:00 Uhr IT-Wartungsarbeiten statt. Dies hat insbesondere Auswirkungen auf Ihren Besuch bei der Führerschein- und KFZ-Zulassungsstelle. Da an Brückentagen erfahrungsgemäß besonders viel los ist, entstehen hier besonders lange Wartezeiten. Generell werden Anliegen auch nach Ende der Öffnungszeiten abgearbeitet. Dies kann am Freitag, den 15. Mai 2026 nicht gewährleistet werden, da ab 13:00 Uhr keine technische Bearbeitung mehr möglich ist. Wir bemühen uns, alle Tickets, die vor 12.00 Uhr gezogen werden, noch abzuarbeiten.
Vielen Dank für Ihr Verständnis!
Tipp: Wenn Ihr Anliegen nicht dringend ist, dann wählen Sie für Ihren Besuch bei uns einen anderen Tag.

Weitere Hinweise zu Ihrem Besuch bei der Kfz-Zulassungsstelle

Donnerstags können in der Zeit zwischen 11.00 Uhr und 12.00 Uhr sowie zwischen 16.30 Uhr und 17.30 Uhr keine weiteren Aufrufnummern mehr gezogen werden. Alle bereits gezogenen Nummern werden selbstverständlich noch bearbeitet.

Zulassung eines fabrikneuen Fahrzeuges

Erläuterungen
Als Halter müssen Sie den Antrag auf Zulassung bei der Zulassungsbehörde stellen. Sie können auch einen Vertreter (z. B. Autohändler) mit Ihrer schriftlichen Vollmacht beauftragen, den Antrag zu stellen.
Mitzubringende Unterlagen
  • Zulassungsbescheinigung Teil II und CoC-Bescheinigung
    (Sofern vom Fzg.-Hersteller noch keine Zulassungsbescheinigung Teil II ausgestellt wurde, ist die Vorführung des Fahrzeugs bei der Kfz-Zulassungsbehörde zur Identifizierung notwendig oder es muss eine Fahrzeugidentnummerüberprüfung eines Sachverständigen vorgelegt werden (6 Monate alt).)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Code)
  • Einzugsermächtigung für die KFZ-Steuer
  • gültiger Personalausweis / Reisepass / Aufenthaltstitel
  • bei Vertretung: Vollmacht sowie Personalausweis / Reisepass / Aufenthaltstitel des Bevollmächtigten
  • bei Minderjährigen Fahrzeughaltern: schriftliche Einwilligungserklärung und Personalausweis / Aufenthaltstitel / Kinderausweis des Minderjährigen
    Ein Fahrzeug darf auf Minderjährige ohne eine Behinderung nur dann zugelassen werden, wenn die minderjährige Person für dieses Fahrzeug eine entsprechende Fahrerlaubnis besitzt.
  • bei Firmen: Gewerbeanmeldung/Handelsregisterauszug sowie Vollmacht und Personalausweis des Bevollmächtigten
  • bei Vereinen: Auszug aus dem Vereinsregister und Vollmacht mit Personalausweis des Bevollmächtigten
  • bei Leichtkraftfahrzeugen: Bestätigung, dass es sich um ein Neufahrzeug handelt und noch keine Zulassungspapiere zu diesem Fahrzeug bestehen und eine Bestätigung des Herstellers mit welcher Fahrzeugklasse das Fahrzeug ausgeliefert wurde (bei mehreren Möglichkeiten laut COC-Bescheinigung)
Formulare

Kommentare (0)

Es können folgende HTML Formatierungen verwendet werden: <b> <i> <u>

Kommentare abonnieren