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Rotes Kennzeichen zur wiederkehrenden Verwendung für Oldtimer

Aktueller Hinweis der Führerschein- und KFZ-Zulassungsstelle für den 15. Mai 2026 (Brückentag)

An diesem Tag finden im Landratsamt ab 13:00 Uhr IT-Wartungsarbeiten statt. Dies hat insbesondere Auswirkungen auf Ihren Besuch bei der Führerschein- und KFZ-Zulassungsstelle. Da an Brückentagen erfahrungsgemäß besonders viel los ist, entstehen hier besonders lange Wartezeiten. Generell werden Anliegen auch nach Ende der Öffnungszeiten abgearbeitet. Dies kann am Freitag, den 15. Mai 2026 nicht gewährleistet werden, da ab 13:00 Uhr keine technische Bearbeitung mehr möglich ist. Wir bemühen uns, alle Tickets, die vor 12.00 Uhr gezogen werden, noch abzuarbeiten.
Vielen Dank für Ihr Verständnis!
Tipp: Wenn Ihr Anliegen nicht dringend ist, dann wählen Sie für Ihren Besuch bei uns einen anderen Tag.

Weitere Hinweise zu Ihrem Besuch bei der Kfz-Zulassungsstelle

Donnerstags können in der Zeit zwischen 11.00 Uhr und 12.00 Uhr sowie zwischen 16.30 Uhr und 17.30 Uhr keine weiteren Aufrufnummern mehr gezogen werden. Alle bereits gezogenen Nummern werden selbstverständlich noch bearbeitet.

Erläuterungen

Es gibt zwei verschiedene Möglichkeiten der Zulassung für Oldtimerkennzeichen: Zum einen das H-Kennzeichen und zum anderen das rote 07-Kennzeichen
Die Verwendung roter Kennzeichen ist ausschließlich für Prüfungs-, Probe- und Überführungsfahrten zulässig. Bei den roten Oldtimerkennzeichen sind noch die An- und Abfahrten sowie Teilnahme an Veranstaltungen (die der Darstellung von Oldtimer-Fahrzeugen und der Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen) und Fahrten zum Zwecke der Wartung und der Reparatur des Fahrzeugs zulässig.
Vorraussetzung für die Zuteilung eines solchen Kennzeichen ist, dass die Fahrzeuge 30 Jahre oder älter ab Erstzulassungsdatum sind.

Mitzubringende Unterlagen

  • schriftlicher Antrag (siehe unten)
  • Versicherungsbestätigung für rote Kennzeichen
  • Einzugsermächtigung für die KFZ-Steuer
  • polizeiliches Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (anzufordern bei der für Sie zuständigen Gemeindeverwaltung)
  • Kopie des/r Fahrzeugbriefe(s)/Zulassungsbescheinigung Teil II
  • Oldtimergutachten nach § 23 StVZO
  • gültiger Personalausweis / Reisepass / Aufenthaltstitel
  • Auskunft aus dem Fahreignungsregister
  • Hauptuntersuchung nach § 29 StVZO

Formulare, Merkblätter

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