Eintragungspflichtige technische Änderungen an Kraftfahrzeugen
Wichtige Hinweise zu Ihrem Besuch bei der Kfz-Zulassungsstelle
Donnerstags können in der Zeit zwischen 11.00 Uhr und 12.00 Uhr sowie zwischen 16.30 Uhr und 17.30 Uhr keine weiteren Aufrufnummern mehr gezogen werden. Alle bereits gezogenen Nummern werden selbstverständlich noch bearbeitet.
Erläuterungen
Wenn eine technische Veränderung an Ihrem Fahrzeug durchgeführt wurde, müssen Sie diese von einem amtlich anerkannten Sachverständigen abnehmen lassen. Hierüber erhalten Sie ein technisches Gutachten.
Beachten Sie die Hinweise in Ihrem technischen Gutachten, ob eine Änderung der Fahrzeugpapiere erforderlich ist und lassen Sie die Änderung ggf. unverzüglich eintragen. Eine Nichteintragung kann zum Erlöschen der Betriebserlaubnis führen.
Mitzubringende Unterlagen
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) und Teil II (Fahrzeugbrief)
- Gutachten des amtlich anerkannten Sachverständigen
- Sicherheitsprüfungsbericht bei Kraftfahrzeugen über 7,5 t, Anhängern über 10 t, landwirtschaftlichen Zugmaschinen / landwirtschaftlichen Anhängern ab 50 km/h, Bussen und selbstfahrenden Arbeitsmaschinen über 7,5 t
- eVB-Code bei Änderung der Fahrzeugart
Weiterführende Links
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