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Umschreibung eines Fahrzeugs in unseren Landkreis ohne Halterwechsel
Wichtige Hinweise zu Ihrem Besuch bei der Kfz-Zulassungsstelle
Donnerstags können in der Zeit zwischen 11.00 Uhr und 12.00 Uhr sowie zwischen 16.30 Uhr und 17.30 Uhr keine weiteren Aufrufnummern mehr gezogen werden. Alle bereits gezogenen Nummern werden selbstverständlich noch bearbeitet.
Erläuterungen
Sie sind in den Landkreis Göppingen gezogen? Dann muss Ihr Fahrzeug in unseren Landkreis umgeschrieben werden.
Wenn Sie innerhalb des Landkreises umgezogen sind, muss dies unverzüglich in den Fahrzeugpapieren geändert werden. Weitere Informationen finden Sie hier: Adressänderung.
Mitzubringende Unterlagen
Zulassungsbescheinigung Teil I
bei Namensänderung und Kennzeichenwechsel: Zulassungsbescheinigung Teil II
bei Leichtkraftrollern/-rädern: Betriebserlaubnis
bisherige Kennzeichen nur bei Kennzeichenwechsel
Versicherungsbestätigung (eVB-Code) nur bei fehlendem Versicherungsschutz oder Kennzeichenartwechsel (Änderung auf Saison)
Einzugsermächtigung für die KFZ-Steuer
gültiger Hauptuntersuchungsbericht
Personalausweis / Reisepass / Aufenthaltstitel
bei Vertretung: Vollmacht sowie Personalausweis / Reisepass des Bevollmächtigten / Aufenthaltstitel
bei Firmen Gewerbeanmeldung / Handelsregisterauszug sowie Vollmacht
bei Vereinen Auszug aus dem Vereinsregister
bei Minderjährigen Fahrzeughaltern: schriftliche Einwilligungserklärung und Personalausweis / Reisepass der Erziehungsberechtigten und Personalausweis / Kinderausweis des Minderjährigen Ein Fahrzeug darf auf Minderjährige ohne eine Behinderung nur dann zugelassen werden, wenn die minderjährige Person für dieses Fahrzeug eine entsprechende Fahrerlaubnis besitzt.
Sicherheitsprüfungsbericht bei Kraftfahrzeugen über 7,5 t, Anhängern über 10 t, landwirtschaftlichen Zugmaschinen / landwirtschaftlichen Anhängern ab 50 km/h, Bussen und selbstfahrenden Arbeitsmaschinen über 7,5 t
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