Fahrzeuge zur Vermietung an Selbstfahrer
Wichtige Hinweise zu Ihrem Besuch bei der Kfz-Zulassungsstelle
Donnerstags können in der Zeit zwischen 11.00 Uhr und 12.00 Uhr sowie zwischen 16.30 Uhr und 17.30 Uhr keine weiteren Aufrufnummern mehr gezogen werden. Alle bereits gezogenen Nummern werden selbstverständlich noch bearbeitet.
Erläuterungen
Wird ein Fahrzeug zur Vermietung an andere Personen (z. B. eines Autohauses zur Nutzung an Kunden) überlassen, muss dies in die Zulassungsbescheinigung Teil I eingetragen werden.
Diese Fahrzeuge müssen grundsätzlich immer jährlich zur Hauptuntersuchung vorgeführt werden.
Mitzubringende Unterlagen
- Fahrzeugschein mit gültiger HU
- hinteres amtliches Kennzeichen
- Versicherungsbestätigung mit dem Vermerk „ Fahrzeug zur Vermietung an Selbstfahrer / Selbstfahrer / Vermietfahrzeug“
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