Sitemap | Kontakt aufnehmen | Top 10 | Empfehlung per E-Mail versenden | Abonnieren | Drucken

Vielen Dank! (163 Bewertung(en):  Summe 477,  Ø 2,9,  % 58 Maximum 5)

Verlust der Betriebserlaubnis Mofa und Moped unter 80 km/h

Wichtige Hinweise zu Ihrem Besuch bei der Kfz-Zulassungsstelle

Donnerstags können in der Zeit zwischen 11.00 Uhr und 12.00 Uhr sowie zwischen 16.30 Uhr und 17.30 Uhr keine weiteren Aufrufnummern mehr gezogen werden. Alle bereits gezogenen Nummern werden selbstverständlich noch bearbeitet.

Erläuterungen

Jedes Mofa und Moped unter 80 km/h ist im Besitz einer Betriebserlaubnis. Diese kann original vom Kraftfahrt-Bundesamt oder nachträglich vom TÜV ausgestellt sein. Sollte diese in Verlust geraten sein, ist es erforderlich sich an den Hersteller zu wenden und sich eine Bescheinigung über eine Zweitschrift einer Betriebserlaubnis aushändigen zu lassen.

Die Bescheinigung muss später von der Kfz-Zulassungsbehörde bestätigt werden. Anschließend kann diese Bescheinigung an den Hersteller versandt werden und Sie erhalten eine neue Betriebserlaubnis. Anders ist es bei Herstellern, die es nicht mehr gibt. Hierbei können Sie sich gleich an den TÜV wenden, der Ihnen ebenfalls eine neue Betriebserlaubnis ausstellt. Zu beachten wäre dabei aber, dass diese wieder von der Zulassungsbehörde erteilt werden muss.

Mitzubringende Unterlagen

Bescheinigung vom Hersteller

Kommentare (0)

Es können folgende HTML Formatierungen verwendet werden: <b> <i> <u>

Kommentare abonnieren