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Kennzeichenmitnahme

Aktueller Hinweis der Führerschein- und KFZ-Zulassungsstelle für den 15. Mai 2026 (Brückentag)

An diesem Tag finden im Landratsamt ab 13:00 Uhr IT-Wartungsarbeiten statt. Dies hat insbesondere Auswirkungen auf Ihren Besuch bei der Führerschein- und KFZ-Zulassungsstelle. Da an Brückentagen erfahrungsgemäß besonders viel los ist, entstehen hier besonders lange Wartezeiten. Generell werden Anliegen auch nach Ende der Öffnungszeiten abgearbeitet. Dies kann am Freitag, den 15. Mai 2026 nicht gewährleistet werden, da ab 13:00 Uhr keine technische Bearbeitung mehr möglich ist. Wir bemühen uns, alle Tickets, die vor 12.00 Uhr gezogen werden, noch abzuarbeiten.
Vielen Dank für Ihr Verständnis!
Tipp: Wenn Ihr Anliegen nicht dringend ist, dann wählen Sie für Ihren Besuch bei uns einen anderen Tag.

Weitere Hinweise zu Ihrem Besuch bei der Kfz-Zulassungsstelle

Donnerstags können in der Zeit zwischen 11.00 Uhr und 12.00 Uhr sowie zwischen 16.30 Uhr und 17.30 Uhr keine weiteren Aufrufnummern mehr gezogen werden. Alle bereits gezogenen Nummern werden selbstverständlich noch bearbeitet.

Beibehaltung des Kennzeichens bei Umzug

Seit dem Jahr 2015 ist es möglich, bei Umzug in einen anderen Zulassungsbezirk, das bisherige Kennzeichen am Fahrzeug beizubehalten. Die Ummeldung auf die geänderte Adresse muss trotzdem bei der Zulassungsstelle vorgenommen werden.

Erläuterung

Bei Umzug in den Landkreis Göppingen ist es ab 2015 nicht mehr zwingend notwendig, Ihr Fahrzeug auf ein Kennzeichen des Landkreises umzustellen. Sofern Ihr Fahrzeug zugelassen ist und kein Wechsel des Halters vorgenommen werden soll, können Sie das Kennzeichen aus dem früheren Stadt-oder Landkreis  beibehalten. Kennzeichenschilder und die Zulassungsbescheinigung Teil 2 (Fahrzeugbrief) brauchen dabei nicht vorgelegt werden.

Beachten Sie bitte, dass  eine Wiederzulassung - auch nach kurzfristiger Abmeldung - mit Kennzeichen aus dem vorigen Zulassungsbezirk ausgeschlossen ist. Auch ist eine Übernahme des Kennzeichens auf ein anderes Fahrzeug nicht möglich.     

Mitzubringende Unterlagen

  • Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein)
  • Sepa-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer
  • gültiger Personalausweis / Reisepass / Aufenthaltstitel des Fahrzeughalters und Bevollmächtigten
  • bei Firmen Handelsregister bzw. Gewerbeanmeldung
  • Hauptuntersuchungsbericht bzw. Prüfprotokoll Sicherheitsprüfung

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