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Amt
Überraschend. VIELSEITIG.
Herzlich willkommen auf der Seite des Amts für Veterinärwesen und Verbraucherschutz!
Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz
Das Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz schützt die Bevölkerung und die Tiere vor gesundheitlichen Schäden und Gefahren.
Aktuelles
Früherkennungsprogramm Afrikanische Schweinepest (ASP) Schweinehaltende Betriebe in Baden-Württemberg werden bei der Vorbereitung auf eine eventuelle Ausbreitung der ASP unterstützt. So können für teilnehmende Betriebe wirtschaftliche Nachteile im ASP-Fall abgemildert werden. Auf der Seite des Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg finden Sie weitere Informationen und Downloads zum Früherkennungsprogramm ASP.
Aktuelle Informationen zur Vogelgrippe (oder auch Geflügelpest, HPAI)
Überwachung der Einhaltung rechtlicher Bestimmungen bei Lebensmitteln, Kosmetika, Tabak und Bedarfsgegenständen wie Bekleidung, Spielzeug, Schmuck, usw. Lebensmittel- und Bedarfsgegenständeüberwachung
rechtlicher Vollzug und Rechtsangelegenheiten
Verbraucherinformationsgesetz: Bearbeitung der Anfragen von Bürgern nach dem Verbraucherinformationsgesetz über Lebensmittelbetriebe bzw. lebensmittelrechtliche Sachverhalte
Kalkulation und Festsetzung der Gebühren für amtliche Schlachttier- und Fleischuntersuchungen
Tierkörperbeseitigung
Überwachung der unschädlichen Beseitigung von verendeten Tieren, Schlachtabfällen und verdorbenen Lebensmitteln. Tierkörperbeseitigung
Tierseuchenbekämpfung
Verhütung und Bekämpfung von Tierseuchen; Internationaler Verkehr mit Tieren und tierischen Erzeugnissen. Tierseuchenbekämpfung
Im Veterinär- und Lebensmittelwesen werden vom Landratsamt Göppingen als zuständiger Behörde Gebühren für amtliche Kontrollen und zugehörige Maßnahmen in den Bereichen Lebensmittelüberwachung, Schlachttier- und Fleischuntersuchung, Überwachung tierischer Nebenprodukte, Tiergesundheit, Tierschutz, gefährliche Hunde sowie Verbraucherinformation erhoben. Die Methoden für die Kalkulation und Festsetzung der Gebühren werden hiermit veröffentlicht nach Art. 85 der Verordnung (EU) Nr. 2017/625 über amtliche Kontrollen. Gebühren im Veterinär- und Lebensmittelwesen
Widerspruchsbehörde Gefährliche Hunde/Kampfhunde
Durchführung von Verhaltensprüfungen bei Kampfhunden; Verhaltensbeurteilung bei auffälligen Hunden.
Widerspruchsbehörde nach der Polizeiverordnung über das Halten gefährlicher Hunde
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